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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (AGB)

1. Sämtliche Angebote sind für den Absender freibleibend, für den Empfänger unverbindlich und nicht zur Zahlung verpflichtend. Irrtum, Zwischenverkauf, Änderung der Angebote u. Rückzug sind vorbehalten.

2. Die Angebote und Angaben sind streng vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Der Interessent, Empfänger, Vertragsteil anerkennt diese AGB durch konkludentes Handeln, wie z.B. Anfordern von Unterlagen, Besprechungen, Beratungen und Wahrnehmung der Verhandlungen, Ortsbesichtigung oder unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem jeweils anderen Partner. Durch Pro-Dema C. GmbH oder deren Kooperationspartner angebotene und/oder entstandene Kontakte, Objekte und Projekte gelten als unbekannt nachgewiesen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich unter genauer Angabe der Quelle das Gegenteil mitgeteilt und nachgewiesen wird. Sonst gelten die Angebote als ausschließlich und zuerst gemacht. Eine Weitergabe der Angebote, Informationen und Angaben an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Pro-Dema Construction GmbH gestattet. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Empfänger als Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe den Betrag zu zahlen, der als Provisions- und/oder Honorar-Anspruch bei Vertragsabschluß entstanden wäre.

3. Angebote, Angaben und Nachweise, die zum Vertragsabschluß führen, berechtigen zur Berechnung der handelsüblichen Vermittlungsprovision bzw. Erfolgshonorar, die/das vom Gesamtkaufpreis, bei Unternehmensverkäufen vom Gesamtkaufpreis inklusive Verbindlichkeiten, vom Vertragswert oder vom gesamten Projekt- und/oder Objektwert zu errechnen ist. Bei Weitergabe der Objekte, Informationen, Unterlagen an Dritte ist immer der Erstempfänger der Angebote provisionspflichtig. Die Provision bzw. das Erfolgshonorar ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig und zahlbar. Die Höhe der Provision bzw. der Honorare ist durch die "Gebühren und Honorare ../..," der Pro-Dema C. GmbH in jeweils aktueller Fassung geregelt. Die jeweils gültige MWST wird zuzüglich berechnet.

4. Es besteht die Berechtigung, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

5. Eine Vergütungs-, Provisions- bzw. Erfolgshonorar-Anspruch besteht auch dann: wenn der Auftraggeber oder der Verkäufer, Käufer, Partner, Vertragsteil mit dem nachgewiesenen anderen Interessenten oder Vertragspartner innerhalb 5 Jahren ab erster Kontaktaufnahme ein anderes Handelsgeschäft abschließt und darüber ein Vertrag zustande kommt; wenn ein anderer wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag oder Rechtsgeschäft zustande kommt; wenn ein Erwerb durch Zwangsversteigerung erfolgt; wenn Ergänzungen oder Erweiterungen von Rechtsgeschäften abgeschlossen werden; oder wenn ein Vertrag später - gleich aus welchen Gründen - hinfällig werden sollte.

6. Angebote an Kooperationspartner der Pro-Dema Construction GmbH sind stets freibleibend und immer nur Angebote zur freien Mitarbeit. Daraus entstehende Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Beschaffungs-, Absatz- oder Vermittlern und Beratern bedürfen in jedem Fall der besonderen Absprache und schriftlichen Vereinbarung zu jedem einzelnen Geschäft.

7. Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

8. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist jeweils München; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.